Holzbausachverständiger  Rolf Hoffmann - Holzbaugutachter für Treppen, Dach, Dachausbau, Holzverkleidungen, Aufbaudämmung im Holzbau

Holzbausachverständiger Rolf Hoffmann  -  Kostenlose Direktrufnummer:   0800 330 44 34 

Rolf Hoffmann
Holzbausachverständiger
Holzbaugutachter

Rolf Hoffmann - Baubegleitende Qualitätssicherung beim Holzbau bei der Bauausführung und der Bauleitung

Berufliches Vita

  • Ing. EurEta Bautechniker (statlich geprüft)
     
  • Zimmerermeister
     
  • gleichwertige deutsche Prüfung im Dachdecker- handwerk (§7 HWO)
     
  • gleichwertige deutsche Prüfung im Maurer- handwerk (§7 HWO)
     
  • gleichwertige deutsche Prüfung im Betonbauer- handwerk (§7 HWO)
     
  • Energiepass-Ausstellungsberechtigter nach § 21 EnEV

Erfahrung

  • Lehrbeauftragter für die Bereiche Bauphysik, Baukonstruktion, Bauwerksdiagnostik  u.a. von HWK Berlin, Dresden, Leipzig, BFS  Kassel
     
  • Gerichtsgutachter für die Amts-, Land- und Oberlandgerichte

     
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
     
  • Bewertung von bebauten und unbebauten grundstücken
     
  • Erfahrung als Bausachverständiger seit 1978
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Rolf Hoffmann - Ihr Holzbausachverständiger  Holzbaugutachter
Sie benötigen die Hilfe eines Holzbausachverständigen / Holzbaugutachters speziell bei Problemen rund um den Holzbau, Baumängel, bei der Baubegleitung, Baubegleitenden Qualitätsüberwachung, Baubetreuung, Hauskaufberatung, Bauqualitätsüberwachung /BQÜ),  beim Holzbau , dann sprechen Sie mich an.

Ich berate Sie gerne und unverbindlich rund um den Holzbau als Holzbaugutachter / Holzbausachverständiger für Treppen, Dach, Dachausbau, Holzverkleidungen, Aufbaudämmung im Holzhausbau

Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) beim Holzbau
Bei Bauherren oder Käufer eines Holzhauses können Baumängel am Objekt später hohe Kosten verursachen. Für Laien ist es fast unmöglich, Fehler oder Baumängel rechtzeitig zu erkennen. Um Risiken für das Auftreten von späteren Baumängeln zu vermeiden, ist eine ständige Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) beim Holzbau durch einen Holzbausachverständigen erforderlich.
Ich als Holzbausachverständiger / Holzbaugutachter führe die BQÜ durch, somit wird die Entstehung von Baumängel frühzeitig verhindert.

Bauschäden / Baumängel im Holzbau
Als Holzbaugutachter / Holzbausachverständiger bewerte und beurteile ich Bauschäden. Bauschäden treten in der Regel durch Baumängel auf. Ein Baumangel entsteht in der Regel durch nicht sachgerecht ausgeführte Arbeiten (Werkleistung) oder durch den Einbau fehlerhafter Materialien.
Zu meinen Leistungen als Holzbausachverständiger bei einem Baumangel / Bauschaden beim Holzhausbau gehört u.a. die Ursachenfeststellung, Art und Umfang des Bauschadens, die Wertminderung des Objekts, die Ermittlung des Verursachers, die Überwachung der ordnungsgemäßen Schadensbeseitigung u.v.m.
Der Holzbaugutachter berät Sie kompetent bei allen Fragen rund um Bauschäden im Holzbau, als 
Holzbaugutachter für Treppen, Dach, Dachausbau, Holzverkleidungen, Aufbaudämmung im Holzbau

Kostenlose Direktrufnummer:   0800 330 44 34 

Expertentips eines Holzbausachverständigen im Holzbau.

Muss der Auftragnehmer die Kosten für die Schadensermittlung (Privatgutachten) erstatten?

Entstehen dem Auftraggeber Kosten dadurch, dass er Schäden an den Leistungen des Auftragnehmers durch fachkundige Dritte ermitteln lässt, dann stellen diese Kosten Mangelfolgeschäden im Sinne des §12 Nr.7 VOB Teil B dar (Quelle weka.de).

Voraussetzung für diesen Kostenerstattungsanspruch ist jedoch, dass die private Schadensermittlung den Auftraggeber erst in die Lage versetzt, sich ein zuverlässiges Bild über die Mängel zu machen und so eine Beurteilung seiner Mängelansprüche möglich macht.

Mit dieser Begründung gab das Oberlandesgericht Stuttgart einer klagenden Kommune recht, die die Kosten für die Schadensermittlung bei mangelhaft ausgeführter Kanalsanierung neben den reinen Mangelbeseitigungskosten vom Auftraggeber ersetzt verlangt.

Nur auf der Grundlage dieses Privatgutachtens sei es dem Auftraggeber nach Ansicht des Gerichts möglich gewesen, sich ein Bild von Art und Ausmaß der Ausführungsmängel zu verschaffen und auf dieser Grundlage dann berechtigte Ansprüche geltend zu machen (Oberlandesgericht Urteil vom 18.10.2007 Az: 7U69/07).

Gedanklich ist dies für alle Baumängel im vorgenannten Sinne anwendbar.

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Holzbausachverständiger Holzbaugutachter Rolf Hoffmann

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